Empfehlungen der Ständigen Impfkommission zur Covid 19 Impfungen (Stand 17. Februar 2022)

Liebe Mitglieder des AdP,
derzeit kommen Anfragen von Pankreaserkrankten und Ihrer Angehörigen, die wegen den SARS-CoV-2 (Co-vid-19) Impfungen Nachfragen haben.
Wir möchten in diesem Zusammenhang auch auf die Artikel im Handbuch S.106 a-d hinweisen (Impfungen).

Spezifisch zur Impfung SARS-00V-2 (Covid-19) gibt es folgendes zu sagen:

  1. Das übergeordnete Ziel der COVID-19-Impfempfehlung der STIKO ist es, schwere Verläufe, Hospitalisierungen und Tod sowie Langzeitfolgen durch COVID-19 in der Bevölkerung Deutschlands so weit wie möglich zu reduzieren.
  2. Die Impfung gegen SARS-CoV-2 kann im Allgemeinen empfohlen werden. Hierbei gelten die Grundsätze, die bei jeder Impfung zu beachten sind.
  3. Die Impfung besteht in der Regel aus einer Grundimmunisierung (zwei Impfungen im Abstand von in der Regel 4 bis 6 Wochen und einer 1. Auffrischimpfung (Booster-Impfung).
  4. Bei Pankreaserkrankten, pankreatektomierten und auch splenektomierten Patienten besteht nach derzeitigen Kenntnissen kein erhöhtes Impfrisiko.
  5. Jede Impfung muss von einem Arzt vorgenommen werden, der die Vorerkrankungen des Patienten wissen muss, und diese bei Impfentscheidung auch berücksichtigen wird.
  6. Jede Impfung kann Nebenwirkungen haben. Ein erhöhtes Nebenwirkungsrisiko für pankreaserkrankte, pankreatektomierte und splenektomierte Patienten ist nicht zu erwarten.

Empfehlungen zur 2. Auffrischimpfung für Indikationsgruppen
Die STIKO empfiehlt nach abgeschlossener COVID-19-Grundimmunisierung und erfolgter 1. Auffrischimpfung eine 2. Auffrischimpfung für:

  1. Menschen ab dem Alter von 70 Jahren,
  2. BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  3. Menschen mit ID (Immundefizienz) ab dem Alter von 5 Jahren
  4. Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solchen mit direktem PatientInnen- bzw. BewohnerInnenkontakt (hier jedoch frühestens 6 Monate nach der 1. Auffrischimpfung)

Ziel der 2. Auffrischimpfung ist zum einen die Verhinderung von schweren COVID-19-Erkrankungen und Tod, zum anderen der individuelle Schutz von arbeitsbedingt exponierten Personen und in der Folge die Reduktion der Übertragung von SARS-CoV-2 auf vulnerable Personen, die Minimierung von Isolations- und Quarantänemaßnahmen und die Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung.
Für die 2. Auffrischimpfung soll in der Regel ein mRNA-Impfstoff verwendet werden. Vorzugsweise soll es der mRNA-Impfstoff sein, der bei der Grundimmunisierung bzw. der 1. Auffrischimpfung zur Anwendung kam.
Bei ≥ 70-Jährigen, BewohnerInnen und Betreuten in Einrichtungen der Pflege sowie bei Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und bei immundefizienten Menschen ist die 2. Auffrischimpfung frühestens 3 Monate nach der 1. Auffrischimpfung empfohlen.
Bei Tätigen in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen ist die 2. Auffrischimpfung frühestens 6 Monate nach der 1. Auffrischimpfung empfohlen. Die STIKO geht davon aus, dass bei immungesunden Personen der Impfschutz nach der 1. Auffrischimpfung besser und ein längerer Impfabstand für den Langzeitschutz immunologisch günstiger ist. In begründeten Einzelfällen kann die 2. Auffrischimpfung auch bereits nach frühestens 3 Monaten erwogen werden.
Bei Personen der o. g. Gruppen, die nach erfolgter COVID-19-Grundimmunisierung und 1. Auffrischimpfung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird vorerst keine weitere Impfung mit den aktuell verfügbaren COVID-19-Impfstoffen empfohlen.
Bei splenektomierten Patienten, die die o.g. Kriterien 1-4 nicht erfüllen wird derzeit keine 2. Auffrischimp-fung empfohlen.
Dieses Statement wurde am 22. April 2022 erstellt und berücksichtigt verfügbare Informationen des Robert Koch Instituts (RKI) und der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Paul-Erich Instituts zu den SARS-CoV-2 Impfungen.
Wir hoffen, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen.

Im Namen des Hauptausschusses des Wissenschaftlichen Beirates

Prof. Dr. med. Helmut Friess
Vorsitzender des Wiss. Beirates

 

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