G-BA bestätigt Effizienz von hochintensivem Ultraschall beim Pankreaskarzinom
Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat für die Anwendung des ultraschall-gesteuerten hochintensiven fokussierten Ultraschalls (HIFU) als Behandlungsmethode diverse Änderungen beschlossen. Möglich ist die Behandlung nun bei nicht chirurgisch behandelbaren bösartigen Neubildungen des Bauchspeicheldrüsenkrebses. Bei vier Anwendungen hat der G-BA die Behandlung aber untersagt.
Für das Pankreaskarzinom hat der G-BA entschieden, dass der Nutzen der HIFU-Methode zwar noch nicht als hinreichend belegt anzusehen ist, diese aber das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative biete. Damit kam der G-BA zu einer anderen Einschätzung als noch im Rahmen der Bewertungsentscheidung vor rund einem Jahr.