Empfehlungen der Ständigen Impfkommission zur Covid 19 Impfungen
Liebe Mitglieder des AdP,
derzeit kommen Anfragen von Pankreaserkrankten und Ihrer Angehörigen, die wegen den SARS-CoV-2 (Co-vid-19) Impfungen Nachfragen haben.
Wir möchten in diesem Zusammenhang auch auf die Artikel im Handbuch S.106 a-d hinweisen (Impfungen).
Spezifisch zur Impfung SARS-00V-2 (Covid-19) gibt es folgendes zu sagen:
- Das übergeordnete Ziel der COVID-19-Impfempfehlung der STIKO ist es, schwere Verläufe, Hospita-lisierungen und Tod sowie Langzeitfolgen durch COVID-19 in der Bevölkerung Deutschlands so weit wie möglich zu reduzieren.
- Die Impfung gegen SARS-CoV-2 kann im Allgemeinen empfohlen werden. Hierbei gelten die Grunds-ätze, die bei jeder Impfung zu beachten sind.
- Die Impfung besteht in der Regel aus einer Grundimmunisierung (zwei Impfungen im Abstand von in der Regel 4 bis 6 Wochen und einer 1. Auffrischimpfung (Booster-Impfung).
- Bei Pankreaserkrankten, pankreatektomierten und auch splenektomierten Patienten besteht nach derzeitigen Kenntnissen kein erhöhtes Impfrisiko.
- Jede Impfung muss von einem Arzt vorgenommen werden, der die Vorerkrankungen des Patienten wissen muss, und diese bei Impfentscheidung auch berücksichtigen wird.
- Jede Impfung kann Nebenwirkungen haben. Ein erhöhtes Nebenwirkungsrisiko für pankreaser-krankte, pankreatektomierte und splenektomierte Patienten ist nicht zu erwarten.
Empfehlungen zur 2. Auffrischimpfung für Indikationsgruppen
Die STIKO empfiehlt nach abgeschlossener COVID-19-Grundimmunisierung und erfolgter 1. Auffrischimpfung eine 2. Auffrischimpfung für:
- Menschen ab dem Alter von 70 Jahren,
- BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
- Menschen mit ID (Immundefizienz) ab dem Alter von 5 Jahren
- Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solchen mit direk-tem PatientInnen- bzw. BewohnerInnenkontakt (hier jedoch frühestens 6 Monate nach der 1. Auf-frischimpfung)
Ziel der 2. Auffrischimpfung ist zum einen die Verhinderung von schweren COVID-19-Erkrankungen und Tod, zum anderen der individuelle Schutz von arbeitsbedingt exponierten Personen und in der Folge die Reduktion der Übertragung von SARS-CoV-2 auf vulnerable Personen, die Minimierung von Isolations- und Quarantä-nemaßnahmen und die Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung.
Für die 2. Auffrischimpfung soll in der Regel ein mRNA-Impfstoff verwendet werden. Vorzugsweise soll es der mRNA-Impfstoff sein, der bei der Grundimmunisierung bzw. der 1. Auffrischimpfung zur Anwendung kam.
Bei ≥ 70-Jährigen, BewohnerInnen und Betreuten in Einrichtungen der Pflege sowie bei Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und bei im-mundefizienten Menschen ist die 2. Auffrischimpfung frühestens 3 Monate nach der 1. Auffrischimpfung empfohlen.
Bei Tätigen in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen ist die 2. Auffrischimpfung frühestens 6 Monate nach der 1. Auffrischimpfung empfohlen. Die STIKO geht davon aus, dass bei immungesunden Per-sonen der Impfschutz nach der 1. Auffrischimpfung besser und ein längerer Impfabstand für den Langzeit-schutz immunologisch günstiger ist. In begründeten Einzelfällen kann die 2. Auffrischimpfung auch bereits nach frühestens 3 Monaten erwogen werden.
Bei Personen der o. g. Gruppen, die nach erfolgter COVID-19-Grundimmunisierung und 1. Auffrischimpfung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird vorerst keine weitere Impfung mit den aktuell ver-fügbaren COVID-19-Impfstoffen empfohlen.
Bei splenektomierten Patienten, die die o.g. Kriterien 1-4 nicht erfüllen wird derzeit keine 2. Auffrischimp-fung empfohlen.
Dieses Statement wurde am 22. April 2022 erstellt und berücksichtigt verfügbare Informationen des Robert Koch Instituts (RKI) und der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Paul-Erich Instituts zu den SARS-CoV-2 Impfungen.
Wir hoffen, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen.
Im Namen des Hauptausschusses des Wissenschaftlichen Beirates
Prof. Dr. med. Helmut Friess
Vorsitzender des Wiss. Beirates
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