Patientensicherheit und Evidenz dürfen nicht infrage gestellt werden
Patientensicherheit und Evidenz dürfen nicht infrage gestellt werden
Stellungnahme zu den Plänen des BMG, selbst über neue Kassenleistungen zu entscheiden
(Bonn, 18. 01.2019) Alarmiert nimmt das Haus der Krebs-Selbsthilfe – Bundesverband e.V. (HKSH-BV) den Änderungsantrag zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) des BMG vom 09.01.2019 zur Kenntnis.