Rabattverträge
Darf ich in Zukunft mein gewohntes Enzympräparat verordnet bekommen und was bedeuten Rabattverträge?
Wenn Sie Pankreasenzyme benötigen und diese von Ihrem Arzt verordnet bekommen, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Rabattverträge zwischen den Krankenkassen und Enzymherstellern abgeschlossen wurden. Dies betrifft derzeit die DAK, TKK, KKH, IKK classic und einige BKKs, aber in unterschiedlicher Weise. Die DAK, TKK, KKH haben sich entschlossen, für alle Dosisstärken 2-3 Hersteller im Rabattvertrag zu berücksichtigen.
- DAK, TKK, KKH 10.000, 25.000 und 40.000 Lip.EH Zuschlag für 3 Hersteller (Abbott/Kreon, Berlin Chemie/Pangrol, Aptalis/Panzytrat)
- Die IKK classic hat für alle Dosisstärken nur einen Hersteller im Rabattvertrag berücksichtigt
- IKK classic Zuschlag für einen Hersteller (Abbott/Kreon)
Für BKK Patienten ist es deutlich schwieriger, da hier verschiedene Dosisstärken an unterschiedliche und nur je 1 Hersteller im Rabattvertrag berücksichtigt wurden. D. h.:
- BKK Rabatt bei 25.000 Lip.EH (Abbott/Kreon)
10.000 und 40.000Lip.EH (Aptalis/Panzytrat) - Seit dem 1. Januar 2018 ist Nordmark auch Vertragspartner der DAK für
Pankreatan® 10.000, 25.000, 36.000 für 2 Jahre.
Weitere Rabattverträge bestehen u. a. mit der TK, Barmer, AOKen, BKKen.
Weitere Krankenkassen können in Zukunft sicherlich folgen. Aktuell gibt es keine weiteren Ausschreibungen. Wenn Sie als Versicherte der o.g. Krankenkassen derzeit Enzyme einnehmen, und wollen oder können Ihr Präparat aus Wirksamkeits -, Verträglichkeits – oder anderen medizinischen Gründen nicht wechseln, bitten Sie bei Ihrer nächsten Rezeptbestellung Ihren Arzt vorsorglich, auf dem Rezept ein „nec aut idem Kreuz“ zu setzen.
„nec aut idem Kreuz“ verhindert einen ungewollten Austausch des Enzympräparates aufgrund eines Rabattvertrages!!!
Nur damit ist sichergestellt, dass Sie Ihr bewährtes Pankreasenzympräparat in der Apotheke erhalten.