Weiterhin Kritik an Finanzierung der Krebsberatung

Die ambulante Krebsberatung wird weiterhin nur unzureichend finanziert, ob­wohl seit Anfang Juli eine gesetzliche Regelung dazu greift. Das kritisiert die Deutsche Krebsgesellschaft. Die gesetzliche Kran­ken­ver­siche­rung (GKV) finanziert ab sofort rückwirkend zum Jahres­anfang 40 Prozent der Kosten der in der Krebsberatung anfallenden Beratungs­leistungen. Sie setzt damit eine Anfang 2020 in Kraft getretene gesetzliche Regelung im Paragraf 65e des Fünften Sozialgesetzbuches um. >>mehr

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