Weiterhin Kritik an Finanzierung der Krebsberatung
Die ambulante Krebsberatung wird weiterhin nur unzureichend finanziert, obwohl seit Anfang Juli eine gesetzliche Regelung dazu greift. Das kritisiert die Deutsche Krebsgesellschaft. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) finanziert ab sofort rückwirkend zum Jahresanfang 40 Prozent der Kosten der in der Krebsberatung anfallenden Beratungsleistungen. Sie setzt damit eine Anfang 2020 in Kraft getretene gesetzliche Regelung im Paragraf 65e des Fünften Sozialgesetzbuches um. >>mehr
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